Gesellschafts- & Vereinsrecht

Gründung, Satzungsänderungen, Beschlüsse, Anteilsabtretungen, Registeranmeldungen

Auch das Kapital- und Personengesellschaftsrecht mit seinen Gesellschaftsformen der GmbH, AG, OHG oder KG fällt in unseren Aufgabenbereich. Von der Gründung mit Entwurf der entsprechenden Gesellschaftsverträge, Veränderungen bei den Gesellschaftern oder den Vertretungsberechtigungen bis hin zur Umwandlung von Gesellschaften und dem entsprechenden registergerichtlichen Vollzug ist der Notar der richtige Ansprechpartner. Die Kommunikation mit dem Handelsregister erfolgt in Zukunft ausschließlich über den elektronischen Weg. Wir verfügen über die entsprechenden Einrichtungen, um eine „elektronische Beglaubigung“ vornehmen zu können.

Auch im Genossenschafts- und Vereinsrecht führen wir Änderungen in den jeweiligen Registern herbei und entwerfen die entsprechenden Anmeldungen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter.